Wenn Sie als Eltern beide pflichtversichert sind, d.h. in der gesetzliche nKrankenversicherung, wird Ihr Kind kostenfrei bei bei einem von Ihnen mitversichert.
Senden Sie Ihrer Krankenkasse eine Kopie der Geburtsurkunde und beantragen Sie die Mitversicherung.
Ihr Kind erhält dann eine eigene Krankenversicherungskarte.

Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so muss diese auch das Kind aufnehmen, allerdings gegen einen eigenen Betrag. Wichtig: Sind Sie privat versichert, Ihre Frau freiwillig gesetzlich versichert und Ihre Frau nimmt ihren Anspruch auf Elternzeit (Erziehungsurlaub) wahr (ohne eine begrenzte Anzahl an Stunden zu arbeiten), so müssen Sie auch in der Regel die Kosten der Krankenkasse für Ihre Frau übernehmen.

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse. Und: Wenn Ihre Frau Mutterschaftsgeld beantragt, verlangt die Krankenkasse eine „Geburtsbescheinigung für Mutterschaftsgeld“.