Die siebte Untersuchung U7 findet nach etwa zwei Jahren zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat statt. Die letzte Untersuchung liegt schon ein Jahr zurück. Da Kinder im Lauf des zweiten Lebensjahres in aller Regel große Entwicklungsschritte machen, wird nun untersucht, ob sich Ihr Kind altergemäß entwickelt hat.
Daher wird nochmals der gesamte Bewegungsapparat, die geistige Entwicklung sowie das Hör- und Sehvermögen untersucht. Auch die Sprach, Sozial- und Sauberkeitsentwicklung sind Schwerpunkte dieser Vorsorgeuntersuchung.
Anhand der körperlichen Untersuchung wird überprüft, ob Ihr Kind Fehlbildungen der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder einen Fehlstellung der Füße hat. Sie sollten auf richtiges Schuhwerk achten.
Geprüft wird auch, ob Ihr Kind alleine gehen, rennen, sich bücken und wieder aufrichten kann, d.h. wie es um die allgemeine Motorik, den Gang und die Haltung bestellt ist. Kann Ihr Kind beispielsweise schon allein Treppen steigen, wenn es sich am Geländer festhält, und kann es frei vorwärts und rückwärts gehen?
Besonderes Augenmerk richtet sich in der U7 auf die Entwicklung der Sinne. Der Arzt testet, ob Ihr Kind richtig sehen und hören kann. Der Arzt spricht Ihr Kind während der Untersuchung direkt an, um zu beurteilen, wie es spricht, wie es Sprache versteht und ob es auf einfache Fragen reagiert.
Der Arzt wird Sie außerdem nach Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Schlaf- und Sprachstörungen fragen.