Allgemeine Informationen für Kindergeldberechtigte
Ein Antrag auf Kindergeld kann nur bei der zuständigen Familienkasse (Kindergeldstelle) gestellt werden. Die Familienkassen gibt es bei den Agenturen für Arbeit (früher: Arbeitsämter).
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die Besoldungs-/Vergütungsstelle oft gleichzeitig die Familienkasse.
Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Volljährige Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn besondere (Tatbestands-)Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. eine Ausbildung.
Ausführliche Informationen, Merkblätter und Formulare zum Thema „Kindergeld“ gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern.
Höhe des Kindergelds
Die Höhe des Kindergeles beträgt derzeit 154 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind. Für jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 179 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt also monatlich 308 Euro Kindergeld, bei vier Kindern stehen der Familie 641 Euro zu.
Darüber hinaus erhalten Eltern steuerliche Freibeträge: 1.824,- Euro (152,- Euro/Monat) bei getrennter Veranlagung, 3.648,- Euro (304,- Euro/Monat) bei gemeinsamer Veranlagung. Anstelle des Kindergeldes kann auch der Freibetrag in Anspruch genommen werden.
Im Regelfall ist der Steuerfreibetrag für die Eltern interessant, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen, denn nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld.
In der Regel prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, was im Einzelfall für den Steuerpflichtigen günstiger ist.